Am 1. Januar 2014 tritt in der EU die neue Grenzbeschlagnahmeverordnung in Kraft. Die Verordnung sieht einen erweiterten Schutz der Eigentumsrechte vor und gibt den Zollbehörden die rechtlichen Mittel in die Hand, um den Kampf gegen die grassierende Marken- und Produktepiraterie entsprechend auszubauen.
Neu sind gemäss der aktualisierten Verordnung auch die Eigentumsrechte auf Handelsnamen, Topografien von Halbleitererzeugnissen, Gebrauchsmuster, Vorrichtungen zur Umgehung technischer Massnahmen und geografische Angaben für Nicht-Agrarerzeugnisse geschützt.
Darüber hinaus ist das vereinfachte Verfahren zur Vernichtung von Fälschungen und Plagiaten ab 2014 in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich. Bisher war dessen Anwendung optional. Und die Vernichtung von kleinen Sendungen soll zur Minimierung des hierzu notwendigen Verwaltungsaufwands neu auch ohne ausdrückliche Zustimmung respektive
Beteiligung des Schutzrechtsinhabers möglich sein.
Quelle Switzerland Global Enterprise
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