Die Post versucht schon lange, bei der Digitalisierung eine führende Rolle zu übernehmen. Dabei ist Wunsch und Wirklichkeit noch sehr weit auseinander.
Detail zur Zollabfertigung:
Warenwert | Euro 198.00 |
Verzollungsdatum | 10.2.2022 |
Umrechnugskurs | gem. Post auf Basis Umrechnungskurs Zoll 1.067370 |
| gem. Webseite Zoll 1.06656 |
Warenwert | CHF 211.34 |
Verzollungskosten der Post (nicht ZOLL) Zone 2, da Ursprungsland Niederlande CHF 16.- plus 3% vom Warenwert | CHF 22.35 |
+Mehrwertsteuer auf Warenwert und Verzollungskosten | CHF 17.95 |
Inkassobetrag bei Ablieferung | CHF 40.30 |
Soweit die Theorie
Digitalisierung bei der Post in der Praxis:
Am 11.2.2022 wird die Ware beim Importeur angeliefert. Der Postbote wurde explizit darauf angesprochen, ob Kosten angefallen sind. Diese Frage wurde verneint und es waren auch keine Belege bei der Ware.
Am 17.3.2022 d.h. über einen Monat später kommt per Brief eine Zahlungserinnerung der Post. Eine Rechnung wurde nie gesendet und es fehlen auch die Verzollungsbelege, wonach die Ware ordnungsgemäss in die Schweiz importiert wurde.
Die Post hat dann erst nachträglich und nach Mahnung auf ein separates Schreiben reagiert und die fehlenden Unterlagen mit einem Standardbrief geschickt. Auch wurde der Originalbrief und die Mahnung des Importeurs mit den Unterlagen retourniert.
Fazit: Die Digitalisierung bei der Post im internationalen Verkehr steckt noch in den Kinderschuhen. Kundenschreiben im Original zurückzusenden ist wenig respektvoll und könnten auch eingescannt werden.
Umrechnungskurs Zoll am 10.2.2022
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