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Import von Occasions-Lastwagen in die Schweiz

Aktualisiert: 10. Jan. 2023

Zeitweise entbehren die Vorschriften aus Bundesbern nicht erst nach dem „Bündnerfleisch“  jeglicher Logik. Hier ein Beispiel:


Lagerfahrzeuge müssen bei einem Wechsel auf die nächste Euro-Emissionsnorm innerhalb eines Jahres auf eine Ausnahmeliste gesetzt werden. Ansonsten ist der Import in die Schweiz nicht mehr möglich. Zudem gibt es eine europäische und eine nationale Ausnahmeliste.  Die Schweiz akzeptiert allerdings nur die europäische Version. In den meisten Fällen aber sind die gebrauchten Fahrzeuge in den EU-Ländern nach nationalen Listen erfasst. Diese Fahrzeuge können nicht in die Schweiz importiert werden. Somit entsteht die Situation, dass Fahrzeuge der Euro-Norm 0, 1 oder 2 problemlos in die Schweiz importiert werden können. Die umweltfreundlicheren Fahrzeuge der Euro-Norm 5  sind aber mit einer Einreisesperre belegt.


Ab dem Stichtag der Einführung einer neuen Euro-Norm dürfen nur noch Fahrzeuge dieser Norm verkauft werden. Bei Euro-5-Fahrzeugen aus dem Ausland wird diese Regel ebenfalls angewandt. Wurde dieser Lastwagen vor Inkrafttreten der neuen Euro-Norm erstmals zugelassen, kann er über  die europäische Ausnahmeliste importiert werden. Wurde er aber nach Einführung der Euro-6-Norm immatrikuliert, ist der Import in die Schweiz nicht möglich.

Alles klar?

Quelle:  Fachzeitschrift Strassentransport der ASTAG Ausgabe 10 2014

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