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Verlader haftbar für Meeresverschmutzung

Aktualisiert: 12. Feb. 2023

Die EU-Kommission plant, die geltende Richtlinie 2005/35 zu ergänzen.


Damit würden nicht nur Schiffseigner und -besatzungen, sondern auch Verlader künftig strafrechtlich bei Verschmutzungen der Meere verfolgt.


Bussgelder sollen bis zu 1.5 Mio Euro betragen oder in ganz gravierenden Fällen zusätzlich mit Gefängnisstrafen.

Vor allem bei Chemiefirmen dürfte diese Ergänzung eine neue Risikobeurteilung notwendig machen.


Die Richtlinie gilt zudem auch für Verstöße auf hoher See, unabhängig von der Flagge des Schiffes.

Quelle: www.europa.eu / BVL

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