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AutorenbildBeat Schlumpf

Neues Verpackungsgesetz

Aktualisiert: 10. Jan. 2023

Per 1. Januar 2019 löst in Deutschland das #Verpackungsgesetz (VerpackG) die ältere #Verpackungsverordnung ab. Die Änderungen betreffen auch schweizerische Exporteure.


Grundsätzlich gilt: Wer gewerbsmässig Verpackungen zum Schützen, Vermarkten oder Versenden von Waren in den #Wirtschaftskreislauf Deutschlands bringt, muss diese Verpackungen ordnungsgemäss entsorgen. Enden Verpackungen beim privaten Verbraucher oder bei gleichgestellten Anfallstellen (wie etwa Gastronomie oder Verwaltungen), muss der Hersteller zwingend ein sogenanntes Duales System zur fachgerechten Entsorgung beauftragen. Die neue Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, Osnabrück, registriert zukünftig alle Hersteller, nimmt die Datenmeldungen der Hersteller und Systeme entgegen und überwacht die Systembeteiligung der Hersteller. Mit dem Verpackungsgesetz sollen die Recyclingquoten verbessert sowie Verpackungsmittelabfälle stärker reduziert werden. Mit der neuen Registrierpflicht wird zudem Transparenz beim Marktverhalten der Hersteller geschaffen und die Unterlassung der Systembeteiligung verhindert.


Wer ist zur Registrierung verpflichtet: Laut Gesetz muss sich jeder Hersteller registrieren lassen. Mit Hersteller ist nicht der Produzent der Verpackung im eigentlichen Sinne gemeint, sondern derjenige, der erstmals in Deutschland eine mit Ware bestückte Verpackung gewerbsmässig zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung in Umlauf bringt. Diese Registrierpflicht gilt uneingeschränkt auch für ausländische Hersteller. Neu wird auch der Versand- und #Online-Handel erfasst.


Quelle: HK Deutschland – Schweiz


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