top of page

Höhere LSVA-Kosten dank amtlich gefälschter Statistik?

Aktualisiert: 10. Jan. 2023

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der ASTAG gegen die Abklassierung der EURO-3-Fahrzeuge gut und muss vom Bundesverwaltungsgericht neu beurteilt werden. Grund sei ein fehlerhaftes Gutachten bezüglich der Stauzeitkosten des Strassentransports.


Danach hat das Bundesamt für Raumplanung (ARE) die Stauzeitkosten mit 166 Mio Franken pro Jahr dem Strassentransport angelastet. Diese Berechnung basiert auf externen Experten der Beratungsfirmen INFRAS/ecoplan. Progtrans AG hat die Berechnung im Auftrag der ASTAG überprüft und ist lediglich auf 17 bis 18.5 Mio gekommen.


So gibt scheinbar die ARE seine Berechnungen als „gängige Lehrmeinung“ aus und führt eine „Publikation Schläpfer“ als Beweis an. Dabei handelt es sich allerdings um ein internes ARE-Papier, das es selber angefertigt hat.


Die Behörden hätten nun Gesprächsbereitschaft signalisiert und auf Anweisung des Verkehrsdepartements sollen die Berechnungs-und Methodikfehler bei den Stauzeitkosten überprüft und korrigiert werden.


Das Beispiel zeigt, mit welch harten Bandagen auf der Einnahmenseite gekämpft wird um die Kostenexplosion und Begehrlichkeiten im öffentlichen Verkehr zu finanzieren. Quelle: Zeitschrift Strassentransport

9 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page