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Bundesgerichtsentscheid zur LSVA fragwürdig

Aktualisiert: 21. Feb. 2023

Hat noch das Bundesverwaltungsgericht bezüglich LSVA-Erhöhung zugunsten des Transportgewerbes entschieden, so wurde dieser Entscheid nach Klage UVEK kurze Zeit später durch das Bundesgericht aufgehoben.

Die Begründung des Urteils der obersten Richter ist fragwürdig.



In einer Studie des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) wurde festgestellt , dass infolge Strassenstau dem Schwerverkehr Verluste von rund CHF 204 Mio. entstehen.


Im Bundesgerichtsurteil wird aber genau das Gegenteil behauptet, sprich die CHF 204 Mio. wurden zu den externen Kosten dazu gerechnet. Dies führt automatisch zu einer Unterdeckung der Wegkosten und einer Erhöhung der externen Kosten, was letztlich zum Urteil zulasten des Schwerverkehrs geführt hat.


Dies würde heissen, dass das Strassentransportgewerbe die Kosten, welche von dritter Seite verursacht werden, nicht nur selber zu tragen hat, sondern nochmals bezahlen muss. Gemäss ASTAG ist das etwa so, wie wenn ein Arbeitnehmer seine Spesenabrechnung einreicht und dann der Betrag von seinem Lohn abgezogen wird.


Quelle: ASTAG


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