Thorsten Vogl

7. Apr. 20192 Min.

LKW Kartell

Aktualisiert: 10. Jan. 2023

Schadenersatzansprüche wegen Kartell-Bildung mehrerer LKW-Hersteller: OLG Stuttgart, Urteil vom
 
04.04.2019, Az.: 2 U 101/18

Die EU-Kommission hatte die LKW-Hersteller MAN,
 
Daimler, Volvo/Renault, DAF, Iveco und Scania mit Geldbussen in Höhe von
 
insgesamt fast vier Milliarden Euro gebüsst; die höchste Einzelstrafe von circa
 
einer Milliarde Euro musste Daimler bezahlen. Grund dafür war der Austausch von
 
Informationen zwischen 1997 und 2011, insbesondere über Bruttolistenpreise. Die
 
EU-Kommission sah darin zu Recht die Bildung eines Kartells.

Für diejenigen, die LKWs der genannten Hersteller erworben hatten, stellt sich die Frage, ob sie wegen der Preisabsprachen einen zu hohen Preis gezahlt hatten. Mit dem Oberlandesgericht Stuttgart (Deutschland) hat nun erstmals ein Obergericht im Rahmen eines am 04.04.2019 verkündeten Grundurteils festgestellt, dass Schadenersatzansprüche
 
dem Grunde nach bestehen; die Bezifferung bleibt dem anschliessenden
 
Betragsverfahren überlassen. Der gerichtlichen Begründung zufolge ist es
 
wahrscheinlich, dass durch die Gründung eines Kartells ein Schaden entstehe, da
 
ein solches, wie auch bereits der Bundesgerichtshof festgehalten hatte,
 
grundsätzlich der Steigerung des Gewinns der am Kartell beteiligten Unternehmen
 
diene. Deswegen sei es wahrscheinlich, dass dadurch, dass infolge des Kartells
 
am Markt höhere Preise erzielt werden können, den Abnehmern ein Schaden
 
entsteht.

Wer also infolge des Kartells von höheren Preisen betroffen ist, hat gute Chancen, seinen Schaden ersetzt zu bekommen.
 
Allerdings muss zuerst geprüft werden, ob der Anspruch bereits verjährt ist:
 
hier ist umstritten, ob ein Beginn des die Verjährung hemmenden
 
Kartellverfahrens bereits in den Durchsuchungen 2011 zu sehen ist (so das OLG
 
Stuttgart) oder erst in der formellen Eröffnung eines solchen Verfahrens 2014.
 
Zudem dürfte die Klärung des Schadensbetrags noch zu spitzfindigen
 
Argumentationen führen: eine Bezifferung, inwieweit die Preise infolge des
 
Austauschs der Bruttolistenpreise in die Höhe stiegen, ist nicht einfach.

Abzuwarten bleibt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs – Daimler hat angekündigt, von der zugelassenen Möglichkeit der Revision Gebrauch zu machen.

Thorsten Vogl – Rechtsassessor – Associate

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