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LKW Kartell

Aktualisiert: 10. Jan. 2023

LKW Kartell und Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche wegen Kartell-Bildung mehrerer LKW-Hersteller: OLG Stuttgart, Urteil vom 04.04.2019, Az.: 2 U 101/18


Die EU-Kommission hatte die LKW-Hersteller MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF, Iveco und Scania mit Geldbussen in Höhe von insgesamt fast vier Milliarden Euro gebüsst; die höchste Einzelstrafe von circa einer Milliarde Euro musste Daimler bezahlen. Grund dafür war der Austausch von Informationen zwischen 1997 und 2011, insbesondere über Bruttolistenpreise. Die EU-Kommission sah darin zu Recht die Bildung eines Kartells.


Für diejenigen, die LKWs der genannten Hersteller erworben hatten, stellt sich die Frage, ob sie wegen der Preisabsprachen einen zu hohen Preis gezahlt hatten. Mit dem Oberlandesgericht Stuttgart (Deutschland) hat nun erstmals ein Obergericht im Rahmen eines am 04.04.2019 verkündeten Grundurteils festgestellt, dass Schadenersatzansprüche dem Grunde nach bestehen; die Bezifferung bleibt dem anschliessenden Betragsverfahren überlassen. Der gerichtlichen Begründung zufolge ist es wahrscheinlich, dass durch die Gründung eines Kartells ein Schaden entstehe, da ein solches, wie auch bereits der Bundesgerichtshof festgehalten hatte, grundsätzlich der Steigerung des Gewinns der am Kartell beteiligten Unternehmen diene. Deswegen sei es wahrscheinlich, dass dadurch, dass infolge des Kartells am Markt höhere Preise erzielt werden können, den Abnehmern ein Schaden entsteht.


Wer also infolge des Kartells von höheren Preisen betroffen ist, hat gute Chancen, seinen Schaden ersetzt zu bekommen. Allerdings muss zuerst geprüft werden, ob der Anspruch bereits verjährt ist: hier ist umstritten, ob ein Beginn des die Verjährung hemmenden Kartellverfahrens bereits in den Durchsuchungen 2011 zu sehen ist (so das OLG Stuttgart) oder erst in der formellen Eröffnung eines solchen Verfahrens 2014. Zudem dürfte die Klärung des Schadensbetrags noch zu spitzfindigen Argumentationen führen: eine Bezifferung, inwieweit die Preise infolge des Austauschs der Bruttolistenpreise in die Höhe stiegen, ist nicht einfach.

Abzuwarten bleibt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs – Daimler hat angekündigt, von der zugelassenen Möglichkeit der Revision Gebrauch zu machen.


Thorsten Vogl – Rechtsassessor – Associate

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