Beat Schlumpf
13. Juli 20221 Min.
Aktualisiert: 11. Jan. 2023
Detail zur Zollabfertigung:
Soweit die Theorie
Am 11.2.2022 wird die Ware beim Importeur angeliefert. Der Postbote wurde explizit darauf angesprochen, ob Kosten angefallen sind. Diese Frage wurde verneint und es waren auch keine Belege bei der Ware.
Am 17.3.2022 d.h. über einen Monat später kommt per Brief eine Zahlungserinnerung der Post.
Eine Rechnung wurde nie gesendet und es fehlen auch die Verzollungsbelege, wonach die Ware ordnungsgemäss in die Schweiz importiert wurde.
Die Post hat dann erst nachträglich und nach Mahnung auf ein separates Schreiben reagiert und die fehlenden Unterlagen mit einem Standardbrief geschickt. Auch wurde der Originalbrief und die Mahnung des Importeurs mit den Unterlagen retourniert.
Fazit: Die Digitalisierung bei der Post im internationalen Verkehr steckt noch in den Kinderschuhen. Kundenschreiben im Original zurückzusenden ist wenig respektvoll und könnten auch eingescannt werden.
Umrechnungskurs Zoll
am 10.2.2022