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Wirtschaftsförderung à la Suisse

Aktualisiert: 10. Jan. 2023


Wirtschaftsförderung Schweiz 2017

Wie die Wirtschaftsförderung von Schweizer KMUs beim Eintritt in neue Märkte bereits beim Start versagt.


Schweizer Unternehmen soll durch die Unterstützung halbstaatlicher Organisationen und Auslandvertretungen der Markteintritt erleichtert werden. Das nachstehende Praxisbeispiel aus Asien zeigt genau das Gegenteil. Die Behörden setzen alles daran, den Eintritt so schwierig wie möglich zu gestalten. Aufwand, Zeit und Kosten sind enorm und steht in keinem Verhältnis.

Ausgangslage

Es geht um Direktinvestitionen in ein Seniorenheim mit integrierter Klinik. Damit sich die Geschäftspartner ein Bild unseres Systems und den Qualitätsstandards machen können, wird eine 5tägige Reise in die Schweiz geplant. Dazu gehört auch die Besichtigung eines Wohnheims und eines Spitals. Die Besucherin ist Ärztin und besitzt bereits eine eigene Klinik.


1. Akt

Es wird auf der Schweizerbotschaft ein Visum beantragt. Beilage ist auch ein Einladungsschreiben der Schweizerfirma mit der Bestätigung, dass sämtliche Kosten wie Hin-und Rückflug sowie alle Übernachtungen bezahlt werden.

Der Antrag wird in wenigen Tagen abgelehnt mit der Begründung, die Ärztin sei nicht glaubwürdig. Das Einladungsschreiben sei generell für die Visumbeurteilung irrelevant und somit kann darauf auch verzichtet werden.


2. Akt

EDA und SECO wird um eine Stellungnahme gebeten. Das SECO geht auf die Fragen nur teilweise ein und schiebt den Ball an das EDA weiter. Das EDA verweist auf die Rekursmöglichkeit beim Staatssekretariat für Migration (SEM). Ebenfalls mit dem Hinweis, dass das Verfahren 6 bis 8 Wochen dauert und eine Vorauszahlung von CHF 200.- notwendig sei.

Zusätzlich erfolgt eine Anfrage an Switzerland Global Enterprise (S-GE). Dort passiert 14 Tage nichts und erst dann meldet sich die zuständige Referentin.


3. Akt

Beim SEM wird ein Gesuch um Akteneinsicht gestellt. Absicht ist zu erfahren, wie innert weniger Tage dieser Negativentscheid für eine 5tägige Geschäftsreise mit Einladungsschreiben gefällt wurde. Das SEM interpretiert das Gesuch als Rekurs.

Freundlicherweise wird im Brief auch das weitere Verfahren im Detail erklärt:

  1. Von der schweizerischen Auslandsvertretung werden die Gesuchsakten angefordert. Diese werden dem SEM per diplomatischen Kurier zugestellt.

  2. Diese Gesuchsakten werden der kantonalen Migrationsbehörde zwecks Durchführung ergänzender Abklärungen weitergeleitet. Die Migrationsbehörde wird sich dafür schriftlich in Verbindung setzen.

Nach Abschluss der Inlandabklärungen wird das so ergänzte Dossier dem SEM zum Erlass des Einspracheentscheides retourniert.

  1. Das Verfahren kann deshalb bis zu 10 Wochen dauern.

Abklärungen haben ergeben, dass es sich hier leider nicht um einen Einzelfall handelt.

Erkenntnisse:

Das aktuelle Praxisbeispiel zeigt, wie Schweizer KMUs mit zusätzlichen, bürokratischen Problemen zu kämpfen haben. Es empfiehlt sich daher, die Unterstützung spezialisierter Unternehmen vor Ort oder über das eigene Netzwerk in Anspruch zu nehmen.

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