Letztlich geht es beim Bund immer um Einnahmenoptimierung. Im Fokus der online Handel.
Ab Anfang 2019 fällt die bisherige Freigrenze und auf allen Paketsendungen aus dem
Ausland muss Mehrwertsteuer bezahlt werden.
Für den Empfänger wird es künftig noch wichtiger werden, bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Ausland die Steuer- und allfälligen Zollabgaben zu kennen.
Zudem muss der Kunde eine elektronische Veranlagungsverfügung erhalten. Dies ist wichtig, um den ordnungsgemässen Import der Ware zu dokumentieren.
Anpassungen an das IT-System, höhere Mehrwertsteuer, elektronische Veranlagung; für den Kunden wird es teurer. Zudem dürften sich die Durchlaufzeiten erhöhen.
Quelle: ITZ 27-30-2018 und GSL
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