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AutorenbildBeat Schlumpf

CMR-Frachtbrief wird elektronisch

Aktualisiert: 10. Jan. 2023

Bisher musste der CMR-Frachtbrief in Papierform auf dem Fahrzeug mitgeführt werden. Nach dem Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zur CMR für die Schweiz wird der Frachtbrief auch elektronisch erfasst, unterzeichnet und übermittelt werden können.


Der Bundesrat hat an seiner Sitzung beschlossen, das entsprechende Zusatzprotokoll der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (ECE/UNO) zu unterzeichnen. Damit wird das Verfahren für grenzüberschreitende Transporte modernisiert und vereinfacht.

Bitte beachten Sie aber, dass für Lieferungen innerhalb der EU (innergemeinschaftliche Lieferung) der Lastwagenfahrer immer noch Dokumente über die von ihm geladene Ware mitführen muss.


Hintergrundinformation:

Für internationale Strassentransporte muss ein Frachtbrief mitgeführt werden. Dieser ist im Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR) seit 1956 international geregelt. 52 Staaten, darunter die Schweiz, haben dieses Übereinkommen unterzeichnet.

Quelle: UVEK – Bundesamt für Verkehr


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