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CH-Post Versandhandel

Aktualisiert: 10. Jan. 2023

Neu werden Internethändler wie Amazon oder Zalando, welche in der Schweiz pro Jahr mehr als CHF 100’000.- Umsatz machen, mehrwertsteuerpflichtig. Die Lieferungen gelten als Inlandlieferung. Empfängern in der Schweiz werden diese schon beim Kauf belastet.

Die Post hat somit seit dem 1.1.2019 mit dem Inkasso der Mehrwertsteuer bei den meisten Lieferungen nichts mehr zu tun. Die Post verlangt aber weiterhin Gebühren für das Nichtstun.


Ab einem Warenwert von CHF 65.- den Normalsatz von 7.7% und ab CHF 200.- den reduzierten Satz von 2.5% z.B. bei Büchern.


Postgebühr pauschal für Lieferung aus den Nachbarländern CHF 11.50 Postgebühr pauschal für Lieferungen aus anderen Ländern CHF 16.00 Dazu kommt ein von der Post frei erfundener Warenwertzuschlag von 3 Prozent.


Kunde kann sich kaum gegen die Gebühren wehren. Eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür nicht. Der Kunde müsste diese Kosten nicht bezahlen, aber die Post zwingt ihn dazu, sonst bekommt er die Ware nicht.

Gilt analog auch für die Paketdienstleister wie DHL und DPD. Auch diese Firmen verlangen Gebühren und haben weder eine rechtliche noch eine vertragliche Grundlage.

Quelle: Ktipp Nr. 5 13.3.2019

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