Beat Schlumpf
20. Nov. 20111 Min.
Aktualisiert: 10. Jan. 2023
Vom Vergleich wurden aber 5 Kadermitarbeiter ausdrücklich vom Verzicht auf eine mögliche Strafverfolgung ausgenommen. Nun können die Behörden gegen die Führungskräfte vorgehen.
Gemäss Kühne und Nagel gibt es zur Zeit keine Hinweise auf ein Strafverfahren gegen die Manager.
Quelle: Der Sonntag