Beat Schlumpf
22. Sept. 20111 Min.
Aktualisiert: 9. Feb. 2023
Dabei riskieren sie Strafzahlungen bis zu 1,8 Mio. Euro, wenn sie gegen EU-Verordnungen, US-Boykottlisten oder nationale Embargolisten verstossen. Das geht aus einer Marktbeobachtung der Hamburger Nielsen+Partner Unternehmensberater GmbH hervor. Relevant sind die internationalen Handelsbestimmungen demnach auch für Unternehmen, die nur in Deutschland oder innerhalb der Europäischen Union Transporte durchführen.
Transportführende Firmen haften im Falle eines Compliance-Verstosses selbst dann, wenn sie eine Warenlieferung ohne Beteiligung am zugrundeliegenden Kaufvertrag abwickeln. Gelangen Waren in ein Land, in das die Lieferung verboten ist, droht sogar die Untersagung des gesamten Gewerbes.
Quelle: Logistik-Heute